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RG, 13.11.1885 - Rep. III. 349/85 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist eine einstweilige Verfügung dahin zulässig, daß der Beklagte angehalten werde, auf eine behauptete Geldforderung einstweilen, unter Vorbehalt aller Rechte, eine Abschlagszahlung zu leisten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen auf Zahlung einer Abschlagssumme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 377
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 14.01.1983 - 4 UF 291/82 Das Reichsgericht hat von Beginn an die Zulässigkeit von Leistungsverfügungen unmittelbar aus dem Gesetz abgeleitet (vgl. RGZ 9, 334; 15, 377; 27, 429), weil eine Alimentationsverbindlichkeit einem Obligationsverhältnisse entspringe, welches wegen seines dauernden Charakters selbst als "Zustand« iSd § 940 ZPO aufgefaßt werden könne (RGZ 15, 377, 379; 27, 429, 430), zu dessen Vorläufer § 819 CPO, dem die norddeutsche Prozeßkommission seine Fassung gegeben habe, als Beispiele der Anwendbarkeit unter anderem die "Alimentationspflicht« ausdrücklich erwähnt worden sei (RGZ 15, 377, 378).